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   BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68   

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BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68 (https://dejure.org/1971,3250)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1971 - 3 StR 337/68 (https://dejure.org/1971,3250)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1971 - 3 StR 337/68 (https://dejure.org/1971,3250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Würdigung des Massenmordes an Juden - Voraussetzungen für die Verjährung der Strafverfolgung - Anforderungen an die Anwendung der Verordnung zur Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege

  • dfg-viewer.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67

    Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68
    Allerdings hat das Gericht übersehen, daß das Vorliegen eines in dem Glauben an die Verbindlichkeit des Befehls bestehenden - verschuldeten - Verbotsirrtums (vgl. dazu BGHSt 22, 223) eine Herabsetzung der Strafe nach Versuchsgrundsätzen erlaubt hätte.
  • BGH, 24.05.1967 - 2 StR 455/66

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord - Geeignetheit eines Beweismittels

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68
    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen, daß der Tatrichter durch förmliche Beweisanträge nicht gezwungen werden kann, in Strafverfahren dieser und ähnlicher Art Beweise über die zeitgeschichtliche Situation zu erheben (BGH 2 StR 455/66 vom 24. Mai 1967 S. 7).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68
    Dies folgt aus der Erwägung, daß das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe täterbezogen ist und daher zu den besonderen persönlichen Merkmalen im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB gehört, sowie daraus, daß nach dieser Vorschrift derjenige Teilnehmer, bei dem solche persönlichen Merkmale fehlen, milder bestraft werden muß als derjenige, bei dem sie vorliegen (vgl. BGHSt 22, 375; BGH 5 StR 308/69 vom 7. April 1970).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68
    Dies folgt sowohl aus dem Grundgedanken des § 69 StGB in Verbindung mit der Tatsache, daß einer Strafverfolgung bis zum 8. Mai 1945 der Wille der nationalsozialistischen Staatsführung entgegenstand (vgl. BGHSt 18, 367), als auch aus § 3 der Verordnung zur Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege vom 23. Mai 1947 (VOBl BZ S. 65, vgl. auch BVerfGE 25, 269, 281).
  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68
    Sowohl bei dem Merkmal "grausam" als auch bei der Begehungsform "mit gemeingefährlichen Mitteln" handelt es sich um tatbezogene Umstände, auf die § 50 Abs. 2 StGB n.F. keine Anwendung findet (für das Merkmal der Grausamkeit vgl. BGH 2 StR 636/68 vom 27. Oktober 1969 S. 15 und 4 StR 272/68 vom 5. Februar 1970 S. 19 sowie 3 StR 17/68 vom 30. Juni 1970 S. 7).
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68
    Sowohl bei dem Merkmal "grausam" als auch bei der Begehungsform "mit gemeingefährlichen Mitteln" handelt es sich um tatbezogene Umstände, auf die § 50 Abs. 2 StGB n.F. keine Anwendung findet (für das Merkmal der Grausamkeit vgl. BGH 2 StR 636/68 vom 27. Oktober 1969 S. 15 und 4 StR 272/68 vom 5. Februar 1970 S. 19 sowie 3 StR 17/68 vom 30. Juni 1970 S. 7).
  • BGH, 28.05.1963 - 1 StR 540/62

    Strafbarkeit wegen Beachtung von Führerbefehlen - Befolgen eines als

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68
    Dies folgt sowohl aus dem Grundgedanken des § 69 StGB in Verbindung mit der Tatsache, daß einer Strafverfolgung bis zum 8. Mai 1945 der Wille der nationalsozialistischen Staatsführung entgegenstand (vgl. BGHSt 18, 367), als auch aus § 3 der Verordnung zur Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege vom 23. Mai 1947 (VOBl BZ S. 65, vgl. auch BVerfGE 25, 269, 281).
  • BGH, 27.10.1969 - 2 StR 636/68

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes - Anfertigung von Tonaufnahmen,

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68
    Sowohl bei dem Merkmal "grausam" als auch bei der Begehungsform "mit gemeingefährlichen Mitteln" handelt es sich um tatbezogene Umstände, auf die § 50 Abs. 2 StGB n.F. keine Anwendung findet (für das Merkmal der Grausamkeit vgl. BGH 2 StR 636/68 vom 27. Oktober 1969 S. 15 und 4 StR 272/68 vom 5. Februar 1970 S. 19 sowie 3 StR 17/68 vom 30. Juni 1970 S. 7).
  • BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai,

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68
    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidung BGH NJW 1962, 2209.
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68
    Da, wie der unvereidigt gebliebene Zeuge Ho. bekundet hat, Teile des Nachrichtenzuges zur Absperrung der Synagoge eingesetzt gewesen waren, dürfte, sofern nicht im Einzelfall eine Nichtteilnahme an dieser Maßnahme festzustellen wäre, hinsichtlich der ehemaligen Angehörigen dieses Zuges ein Beeidigungsverbot im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO gegeben sein, zumal schon ein entfernter Verdacht genügt (BGHSt 4, 255).
  • BGH, 07.04.1970 - 5 StR 308/69

    Beihilfe zum Mord - Vernichtung der Juden - Straftaten im Dritten Reich -

  • BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56

    Anwendbarkeit des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO bei drohender erheblicher

  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 531/60

    Unterbrechung der Verjährung einer Strafverfolgung durch eine richterliche

  • BGH, 08.12.1953 - 5 StR 264/53
  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 480/59

    Verweigerung des rechtlichen Gehörs bei Nichtentbindung von der Schweigepflicht -

  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    Wer einen solchen Plan hat und den Vorgesetzten zu dessen Genehmigung, auch in Form eines Befehls, - strafrechtlich gesprochen - anstiftet, kann nicht mit dem Vorbringen gehört werden, er hätte diesem Befehl gehorchen müssen, da es in einer solchen Situation an der typischerweise mit der Gehorsamspflicht verbundenen, einer Notstandslage nahe kommenden Konfliktslage eines Untergebenen fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1971 - 3 StR 337/68; Schölz/Lingens, aaO zu § 5 WStG Rn. 3).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 118/20

    Aussetzung und Unterbrechung; Höchstdauer einer Unterbrechung (mehrmalige Hemmung

    Wird mit der Revision die Verhandlungsunfähigkeit eines Richters (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1971 - 3 StR 337/68) geltend gemacht, ist entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers als Revisionsgrund nicht § 338 Nr. 5 StPO, sondern § 338 Nr. 1 StPO einschlägig.
  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

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  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

    Mithin kommt bei Beihilfe zum Mord (Verbrechen) ein Absehen von Strafe nur ausnahmsweise ("sehr selten") in Betracht, nämlich bei Vorliegen einer notstandsähnlichen Konfliktslage, in die der gehorchende Untergebene durch den Vorgesetzten gebracht worden ist; entscheidend ist, ob der Schuldvorwurf infolge des auf den Untergebenen lastenden Befehlsdrucks so sehr gemindert ist, dass jede Strafe - auch die gesetzlich hier mögliche Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe - als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheinen müsste (so BGH 2 StR 8/70 vom 10.06.1970 ; BGH MDR 1967, 140; BGH 4 StR 570/67 vom 26.01.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.05.1968 ; 3 StR 337/68 vom 13.05.1971 ).
  • BGH, 15.05.1979 - 2 StR 759/77

    Verjährung der Beihilfe zum Mord

    (vgl. BGHSt 22, 375; BGH, Urteile vom 13. Mai 1971 - 3 StR 337/68 - und vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 -).
  • LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68

    Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im

    - ; 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.1973 - 4 Ks 1/71

    Massenerschiessung von 5000 sowjetischen Kommissaren im Wald von Huisinka bei

    Sowohl bei dem Merkmal "grausam" als auch bei der Begehungsform "heimtückisch" handelt es sich um tatbezogene Umstände, auf die § 50 Abs. 2 StGB n.F. keine Anwendung findet (für das Merkmal der Grausamkeit vgl. BGH 2 StR 636/68 vom 27.Oktober 1969 S.15 und 4 StR 272/68 vom 5.Februar 1970 S.19 sowie 3 StR 17/68 vom 30.Juni 1970 S.7 und 3 StR 337/68 vom 13.Mai 1971 ; für das Merkmal Heimtücke: BGH NJW 69, 2105).
  • LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74

    Beteiligung an der Deportation von mindestens 230.000 Juden des Warschauer

    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • LG Bochum, 11.04.1979 - 7 Ks 45 Js 3/61

    Erschiessung von mehreren hundert Juden in mehreren Orten in Weissruthenien

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine geringe Schuld in diesem Sinne das Vorliegen einer notstandsähnlichen Konfliktslage voraus, in die der gehorchende Untergebene durch den Vorgesetzten gebracht worden ist; entscheidend ist, ob der Schuldvorwurf infolge des auf dem Untergebenen lastenden Befehlsdrucks so sehr gemindert ist, dass jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheint (so BGH MDR 1967, 140; BGH 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 = 16 Ks 1/65 StA Bochum; 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
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